Entscheidung des BGH vom 05.10.2004 – XI ZR 210/03

Die vorliegende Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) bringt – nach jahrelanger juristischer Diskussion und divergierender Rechtsprechung verschiedener Gerichte – weiteren Aufschluss bei beweis- und haftungsrechtlichen Fragen von ec-Karten. Die besondere Bedeutung bargeldloser Zahlungsverfahren im Bereich von eCommerce, eGovernment etc. machen das Urteil des BGH zu einer für das Cyberlaw interessanten Entscheidung.
Aktualisierung: OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Januar 2008, Az.: 23 U 38/05 – „EC-Karten“

Entscheidung des LG Bonn vom 21.05.2004 – 31 Qs 65/04 – und des LG Stuttgart vom 04.01.2005 – 13 Qs 89/04 -

Die beiden landgerichtlichen Entscheidungen wurden in die CyLaw-Reports aufgenommen, da sie sich jeweils mit der Auskunftspflicht von Access-Providern über Kundendaten beschäftigen. Der Umfang und Geltungsbereich dieser Auskunftsverpflichtung ist richterlich noch nicht abschließend geklärt. Die beiden zentralen hierzu vertretenen Positionen werden durch die ausgewählten Entscheidungen repräsentiert.
Aktualisierung: LG Frankenthal (Pfalz), Beschluss vom 21. Mai 2008, Az.: 6 O 156/08 – „Beweisverwertungsverbot“