CyLaw-Report XXXIV: „Beweisbare IT-Sicherheit – sicherer IT-Beweise? Ein Fallbeispiel aus der Rechtsgeschichte und zur Studienarbeit von can. Wirtsch. Inf. H. Baur (CyLaw-Report XXXV)“

Herausforderung in der Strafverfolgung bei der Nutzung von Informationstechnologie als Tatinstrument (Computerforensik)

Die Wahl und Vergabe des Themas der Studienarbeit (CyLaw-Report XXXV) erfolgte im Rahmen der rechtswissenschaftlichen „legal realism“-Forschungen des Lehrstuhls. Anlass war ein Entführungsfall aus dem Jahr 2003, in dem die Herkunft eines Computerfaxes von entscheidender Bedeutung war. Die Beweisbarkeit des „Ob“ und des „Wie“ der Nutzung von Informationstechnologie als Tatinstrument (Computerforensik) wurde hier zu einer zentralen Herausforderung der Strafverfolgung. Das Kernthema der „beweisbaren IT-Sicherheit“ (in der Terminologie der Informatik) wurde zur Herausforderung der „sicheren IT-Beweisbarkeit“ (in einer rechtlichen Terminologie). Für seine Forschungen wurde dem Lehrstuhl Akteneinsicht in die Strafakten gewährt. Den zuständigen Behörden wird hiermit gedankt – von einer Angabe des Aktenzeichens wird aus Gründen des Privatspärenschutzes abgesehen. Inhalte der Akte werden auch in der Studienarbeit von H. Baur: Zur Beweiskraft informationstechnologischer Expertise zitiert.