CyLaw-Report XXII: „Videoüberwachung am Arbeitsplatz“

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 26.08.2008 – 1 ABR 16/07

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) beschäftigt sich mit der Rechtmäßigkeit von Videoüberwachungen am Arbeitsplatz. In öffentlich zugänglichen Räumen ist die Videoüberwachung unter den Voraussetzungen von § 6b BDSG rechtmäßig. Die Entscheidung des BAG enthält darüber hinaus Kriterien für die Videoüberwachung in nicht öffentlich zugängli-chen Räumen. Grundsätzlich besteht bei der Installation von technischen Einrichtungen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Desweiteren besteht die Möglichkeit, dass Arbeitgeber und Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Videoüberwachung schließen. Die Entscheidung enthält grundsätzliche Aussagen zum Verhältnis von Überwachungsinteresse des Arbeitgebers und dem Recht auf informationelle Selbstbestim-mung (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) der Arbeitnehmer1. Die Entscheidung ist eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Videoüberwachung am Arbeitsplatz, die insbesondere durch den Beschluss vom 29.06.2004 eingeleitet wurde.