CyLaw-Report I: „Speicherung von IP-Adressen“

Entscheidung des AG Darmstadt vom 30.06.2005 – 300 C 397/04

Die Entscheidung des AG Darmstadt wurde in die CyLaw-Reports aufgenommen, weil es sich – soweit ersichtlich – um die erste Entscheidung zur (Nicht-)Speicherung dynamischer IP-Adressen durch einen Access Provider handelt. Bei der Entscheidung eines Amtsgerichts handelt es sich um eine unterinstanzliche Entscheidung, gegen die Rechtsmittel statthaft sind. Die Berufungsentscheidung des LG Darmstadt (siehe D) erging am 25.01.2006.