CyLaw-Report XXXI: „Host-Provider, die Anonymität respektieren – das Geschäftsmodell Rapidshare (?)“

Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23.01.2008 – Az.: 12 O 246/07 – und Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 02.07.2008 – Az. 5 U 73/07 -

Die Düsseldorfer (Landgericht) und Hamburger (Oberlandesgericht) Entscheidungen zu „Rapidshare.com“ greifen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 11.03.2009, Az.: I ZR 114/06 – „Halzband“; Urteil vom 12.07.2007, Az.: I ZR 18/04 – „Jugendgefährdende Medien bei eBay“) zu wettbewerbsrechtlichen Verkehrssicherungspflichten auf und erstrecken sie auf das Urheberrecht. Demzufolge verbiete das Urheberrecht den Betrieb eines Hostingservers, der Anonymität des Downloaders durch das ausschließliche Erfassen der IP-Adressen der Speichernden ermöglicht. Die Verankerung und der rechtliche Schutz der Anonymität im Internet ist erst in jüngerer Zeit in den Mittelpunkt der rechtswissen-schaftlichen Forschung gerückt (etwa Ph. Brunst, Anonymität im Internet – rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen, 2009). Nicht überraschend ist deswegen vielleicht, dass das OLG Düsseldorf (Urt. v. 27.04.2010, Az.: I-20 U 166/09) sich mit seiner jüngeren Rechtsprechung in Widerspruch zu den eingangsgenannten und in diesem CyLaw-Report interpretieren Entscheidungen setzt (unter anderem auch des OLG Köln, Urt. v. 21.09.2007, Az. 6 U 86/07).