CyLaw-Report XIII: „Polizeirechtliche Telekommunikationsüberwachung“

Entscheidung des BVerfG vom 27.07.2005 – 1 BvR 668/04

Die Entscheidung des BVerfG wurde ausgewählt, weil sie zum einen formell die grundgesetzlichen Konturen einer landesrechtlichen Telekommunikationsüberwachung und zum anderen materiell den Schutz unbeobachteter Lebensgestaltung verdeutlicht.