CyLaw-Report VII: „Beschlagnahme von Verbindungsdaten“

ntscheidung des BVerfG vom 02.03.2006 – 2 BvR 2099/04

In der Verbindungsdaten-Entscheidung musste sich das Bundesverfassungsgericht erneut – nach der Entscheidung aus dem Jahr 2005 über die Beschlagnahme eines Mobiltelefons und das Auslesen der auf der SIM-Karte gespeicherten Daten – mit der Reichweite des Fernmeldegeheimnisses auseinandersetzen. Im Zentrum des Hard Case steht die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit strafprozessualen Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechts.