Entscheidung des BVerfG vom 12.04.2005 – 2 BvR 1027/02

Die Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2005 befasst sich mit den Voraussetzungen des strafprozessualen Zugriffs auf elektronische Datenbestände bei Berufsgeheimnisträgern. Die folgende Präsentation erfolgt bei der Grundrechtsprüfung vereinfacht: es wurden mehrere Grundrechte, insbesondere bei der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne, parallel geprüft.

Entscheidung des AG Frankfurt am Main vom 01.07.2005 – 991 Ds 6100 Js 226314/01

Das Urteil des AG Frankfurt ist die erste gerichtliche Entscheidung, die sich mit den Grenzen von „Demonstrationen“ im Internet auseinandergesetzt hat. Es handelt sich um eine erstinstanzliche Entscheidung, gegen die (Sprung-)Revision zum OLG Frankfurt eingelegt wurde. Die Revisionsentscheidung des OLG Frankfurt (siehe Annex unter D) erging am 22.05.2006.

ntscheidung des BVerfG vom 02.03.2006 – 2 BvR 2099/04

In der Verbindungsdaten-Entscheidung musste sich das Bundesverfassungsgericht erneut – nach der Entscheidung aus dem Jahr 2005 über die Beschlagnahme eines Mobiltelefons und das Auslesen der auf der SIM-Karte gespeicherten Daten – mit der Reichweite des Fernmeldegeheimnisses auseinandersetzen. Im Zentrum des Hard Case steht die Überprüfung der Verhältnismäßigkeit strafprozessualen Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechts.

Entscheidung des OVG Hamburg vom 07.07.2005 – 1 Bf 172/03

Die rechtskräftige Entscheidung des OVG Hamburg wurde in die CyLaw-Reports aufgenommen, weil sie grundlegende Bedeutung für die Erhebung von Daten aus automatisierter Verarbeitung durch nicht-öffentliche Stellen haben kann.