Formalia

Formalia

Reviewprozess und Abgabetermine
Das Fachgebiet Öffentliches Recht organisiert für seine Seminare einen Reviewprozess. Bitte halten Sie folgende Abgabetermine und -formalitäten ein:
Eine elektronische Erstfassung der Seminararbeit ohne Matrikelnummer ist zwei Wochen vor dem Termin für die mündliche Präsentation im Adobe Acrobat Reader-Format an den Reviewer sowie an zu senden.
Jedem Seminarteilnehmer wird die Aufgabe übertragen, einen Review über eine andere Seminararbeit anzufertigen, dessen Struktur, Inhalt und Qualität in die Bewertung einfließen. Zweck des Review ist es, dem Verfasser der Arbeit eine Resonanz mit Verbesserungsvorschlägen und konstruktiver Kritik zu geben. Der Review ist innerhalb eine Woche zu erstellen und an den Verfasser der Seminararbeit sowie wiederum an zu senden.
Nach dem Erhalt des Review bekommt der Verfasser die Möglichkeit, die Vorschläge aus dem Review einzuarbeiten. Die elektronische Endfassung der Seminararbeit soll er dann spätestens eine Woche vor der mündlichen Präsentation als PDF – ohne Angabe von Namen und Matrikelnummer – an senden. Des weiteren ist eine ausgedruckte Endfassung der Seminararbeit – mit Namen und Matrikelnummer – spätestens vier Tage vor dem Präsentationstermin in den Briefkasten des Fachgebiets Öffentliches Recht – im Vorraum zu Raum S1|03 77 B, Briefkastennummer 12 – einzuwerfen. Die Bearbeiter können hierbei wählen, in welcher Form (z.B. Schnellhefter oder Ringbindung) sie diese ausgedruckte Endfassung einreichen.
Fristberechnung
Ist z.B. als Präsentationstermin ein Dienstag vorgesehen, enden die jeweiligen Abgabefristen (von elektronischer Erstfassung der Seminararbeit, Review und von elektronischer bzw. ausgedruckter Endfassung der Seminararbeit) mit Ablauf des Dienstags 3, 2 bzw. 1 Woche(n) vor dem Präsentationstermin. Bei den Seminararbeiten, die am Blockwochenende präsentiert werden, ist – unabhängig davon, ob die Präsentation am Samstag oder Sonntag stattfindet – für das Fristende jeweils auf den Samstag (3, 2 bzw. 1 Woche(n) vor dem Blockwochenende) abzustellen.
Anwesenheitspflicht
Es besteht eine Anwesenheitspflicht in allen Seminarterminen. Bei Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen sollten Sie dies im Laufe des Tages telefonisch oder per E-Mail mitteilen und gegebenenfalls nachweisen. Sollte es zu vorhersehbaren Terminkollisionen kommen, etwa auf Grund einer Prüfung, ist dies vorher mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen.
Mündliche Präsentation
Die schriftliche Ausarbeitung muss weder vollständig wiederholt noch identisch präsentiert werden. Entscheidend ist, dass die Veranstalter und Studierenden interessiert folgen können (Fall, Beispiel). Die Dauer des Vortrages darf 20 Minuten (bei zwei Bearbeitern 30 Minuten) nicht überschreiten. Die Folien der mündlichen Präsentation sollen im PowerPoint oder Acrobat Reader-Format per Mail an – spätestens im Anschluss an den Präsentationstermin – eingereicht werden.
Bearbeitung durch mehrere Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer
Ein Thema kann auch von zwei oder mehr Teilnehmern/Teilnehmerinnen gemeinsam bearbeitet werden. Ein Bearbeitungsteam muss sowohl die schriftliche Arbeit wie die mündliche Präsentation gemeinsam erbringen sowie gemeinsam am Besprechungstermin teilnehmen. Auch ein etwaiger Rücktritt vom Seminar kann nur gemeinsam erfolgen. Der Umfang der Seminararbeit kann bei einer Bearbeitung im Team größer sein, und zwar um jeweils 15 Seiten pro Bearbeiter/Bearbeiterin. Auch bei mehr als zwei Bearbeitern darf die mündliche Präsentation nicht länger als 30 Minuten sein.
Bewertung
Eine eigenständige Vorbereitung der Teilnehmer auf die Seminartermine durch Information über die anderen Seminararbeiten wird vorausgesetzt.
In die Bewertung der Seminarbeteiligung fließen ein:
  • die schriftliche Ausarbeitung,
  • die mündliche Präsentation,
  • die mündliche Beteiligung und
  • die Qualität des angefertigten Review.