Aktuelles

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Klausurbesprechung und -einsicht für Rechtsfragen der digitalen Welt/Cyberlaw
Wir danken allen Prüfungsteilnehmenden der Klausur Rechtsfragen der digitalen Welt/Cyberlaw für Ihre Geduld. Spätestens nächste Woche (KW 17) können die Klausurergebnisse freigegeben und veröffentlicht werden.
Die Terminierung für die Klausurbesprechung und -einsicht ist auf Dienstag, den 04.05.2021 um 09:50 Uhr festgelegt. Die Versendung der Zoom Einladungen erfolgt über TUCaN.
„Wendesemester“ seit Sommer 2020 (09.04.2021) – insbesondere Umstellung der Homepage
Change Management
Das Sommersemester 2021 – beginnend in der KW 16 – ist das dritte „Corona-Semester“ des Fachgebiets. Die didaktische Konzeption der Kombination von cyberuniversitären, nicht aufgezeichneten, Veranstaltungen wie Modulen zum selbstgesteuerten Lernen wird beibehalten. Kennzeichnend ist das Change Management, weil die Homepage im Sommersemester ins Responsive Webdesign überführt wird. Demzufolge finden sich die „Vorlesungsgrids“ in PDF Veröffentlichungen, welche die traditionellen Lehrgrids ersetzen. Prägend ist eine Globalperspektive, die durch (rechtliche) Realperspektiven (insbesondere Prozessrecht, Return on Investment, Benefit-Cost Ratio) ergänzt werden. Ein Strategiemix aus nachhaltiger Dogmatik und aktueller und/oder wegweisender Rechtsprechung wird angekündigt wie versprochen.
Time Management
Dem Konzept der „flexible, sensible and sensitive solution“ (FS3) folgend, können sich im Verlauf des Semesters Änderungen der Vorlesungsagenda ergeben – diese spiegeln sich im „Vorlesungsgrid“ wieder. Aus diesem Grund empfiehlt es sich – insbesondere in der unmittelbaren Klausurvorbereitung – den aktuellen Status der Vorlesungsagenda zu überprüfen.
Cyberuniversitäre Etikette
Die Einladungen zu den ZOOM Meetings erfolgen spätestens am Tag der Veranstaltung über TUCaN Nachricht und Moodle. Wir bitten darum, dass Sie sich 10 Min. vor Beginn der Veranstaltung in den Warteraum einwählen. Einlass erfolgt nur, wenn Sie für die Veranstaltung registriert sind und unter Angabe Ihres Nachnamens.
Bei technischen Schwierigkeiten bitten wir darum, sich per E-Mail direkt an die Professorin zu wenden

Hinweise zu der Klausur Rechtsfragen der digitalen Welt/Cyberlaw im Wintersemester 2020/21

Die Klausur Rechtsfragen der digitalen Welt/Cyberlaw findet am Donnerstag, den 11.03.2021 in Raum S101 | A1 (Audimax) statt (vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen aufgrund der aktuellen Situation).

Einlass ist um 9:30 Uhr.

Bitte beachten Sie die Hygieneregelungen der TU Darmstadt.

Prüfungsteilnehmer_innen treten einzeln und zügig mit Wahrung des Mindestsicherheitsabstands ein und belegen die markierten Plätze lückenlos. Dabei sind die Reihen so zu füllen, dass zunächst die Plätze, die am weitesten von der Eingangstür entfernt liegen, belegt werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2- oder medizinische Maske) ist zu tragen.

Folgende Hilfsmittel sind zugelassen und selbst mitzubringen:

(1) Rechtssammlung Beck Verlag, Datenschutzrecht: DatSchR

(2) EuGH Urteil v. 13. Mai 2014, ECLI:EU:C:2014:317, Rs. C-131/12, „Google Spain und Google“, unmarkiert

Bitte achten Sie darauf, eigenes Schreibpapier zur Bearbeitung mitzubringen.

Orissa Post, „Indian police officers use novel tactics to spread COVID-19 awareness“, 05.04.2020 (10.12.2020)
Orissa Post, „Indian police officers use novel tactics to spread COVID-19 awareness“, 05.04.2020 (10.12.2020)

(Weihnachts-)Grüße und Wünsche für 2021

Fest steht: Der bestmöglichen Schutz vor Covid-19 und die bestmögliche Wahrung privater, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Fundamentalinteressen wird nicht mit einer staatlichen „Command & Control Strategy“ (mit Ausübung von Hoheitsrechten) bewirkt werden. Vielmehr bedarf es der Information wie der Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger*, damit wir die vorhersehbaren Herausforderungen (von der Impfung über die Infektiosität bis zur Strukturierung einer (pandemie)resilienten Gesellschaft) bestmöglich bewältigen. Die „edukatorische Öffentlichkeitsarbeit“** indischer Polizeireiter lenkt den Blick zurück auf die Erfahrungen im Strom- und Energiesparmarketing aus 1997. Bereits in diesem Kontext war klar, dass Energieeinsparung optimal nur mit den Nutzern gelingt. Gegenwärtig und in der nahen Zukunft sind wir alle darauf angewiesen, dass das wichtigste Amt in einer Demokratie – das der Bürgerinnen und Bürger- auch wahrgenommen wird. Demzufolge wünschen wir uns viel Kraft und Durchhaltevermögen, damit wir in der Zeit nach Covid-19 „The New Normal“ (TNN) gestalten und bis dahin viel Glück erleben können.

*Die Bezeichnung erschöpft sich nicht im Bürger- und Deutschenbegriff des (Verfassungs-)Rechts (Art. 116 GG).

**Siehe bereits Tabelle XII in V. Schmid, Strom- und Energiesparmarketing in ihrer Bedeutung für das Umweltrecht, Nomos Verlagsgesellschaft, 1997, S. 90.

„Wendesemester“ seit Sommer 2020 (06.04.2020 & 14.12.2020)
Gegenwart und Zukunft – unsere Mitwelt – werden durch den aktuellen Corona-Virus wie auch die Chancen künstlicher Intelligenz (inklusive „künstlicher Rationalität“ und „digitaler Transformation“) herausgefordert. In vielfacher Weise verlangt das Sommersemester 2020 Change- und Innovationsmanagement. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien folgende Agenden präsentiert – wie auch die Voraussage gewagt: Für die digitale Transformation handelt es sich um eine Zeitenwende, weil digitale Lehrangebote nicht mehr optional und Desiderata sind, sondern – so die Lehre nicht verschoben werden soll – „alternativlos“.

(1.) Inhaltliche Agenda ist die Vermittlung von Change Management- wie Rechtsvergleichungs- und Globalrechtskenntnissen um Wissen über „Postcoronaeconomics“ und (Corona-)Law aus deutsch-europäischer Perspektive zu generieren.

(2.) Personale Agenda ist die Weiterentwicklung von Lehrstuhlpersonal wie Studierenden. Konzepte des selbstgesteuerten Lernens verlangen überdurchschnittliches Engagement, gerade der Studierenden.

(3.) Mediale (Vermittlungs-)Angebote verlangen die Vertrauenswürdigkeit von Lehrenden wie Lernenden – etwa, dass Urheber- und Datenschutzrechte beim Streaming respektiert werden.

(4.) Die traditionelle FS³ (flexible, sensitive and sensible solution) Agenda des Lehrstuhls ist auch hochschulrechtlich gefragt: Das Prinzip der Chancengleichheit (auch im Verhältnis zu vergangenen Studierendengenerationen) ist auch angesichts der medialen Veränderung des Lehrangebots zu wahren. Es wird versichert: Innovations- und Veränderungsmanagement werden nicht zu einer prüfungsrechtlichen Benachteiligung der Studierenden des Sommersemesters führen.

(5.) Lehrinkubatoren und Lehrinnovation sollen kollaborativ (mit Feedback der Studierenden) verwirklicht und gelebt werden. Deswegen stellt die Professorin ihre E-Mail-Adresse für Kritik zur Verfügung:

(6.) Der Lehrstuhl verfolgt traditionell eine Legal Open Source (L.O.S.) Strategie mit Modulgrids, Powerpoint-Präsentationen und Rechtsquellen im Internet. Für das Sommersemester 2020 werden diese Modulgrids in Realtime aufgefüllt. Demzufolge werden zu Beginn des Semesters zunächst nur die Vorlesungsankündigungen präsentiert.
Corona-Management
Das Fachgebiet Öffentliches Recht informiert sich fortlaufend über die Ausbreitung des Virus wie auch die Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen an der TU Darmstadt und in der Bundesrepublik.

Wir bitten um Verständnis, dass wir einen Live Blog über die rechtlichen Veränderungen dieser Rahmenbedingungen nicht unterhalten und uns stattdessen im Interesse der bekannten FS³ („flexible, sensible und sensitive solution“) auf einige wenige, nachhaltige Mitteilungen konzentrieren wollen. Nach der Maxime: So wenig Recht wie möglich, so viel Recht wie nötig.

Die Corona-Management-Homepage der Technischen Universität Darmstadt wird als bekannt vorausgesetzt: www.tu-darmstadt.de/coronavirus-info
Verzicht auf eine vorlesungsbegleitende Moodlepräsenz
Aus Überzeugung und Kapazitätsmanagementgründen (seit 2015) verzichtet der Lehrstuhl auf eine parallele TU-interne Moodleveröffentlichung zur uneingeschränkten Internetpräsenz der Lehrinhalte. Seit 2002 finden sich (Quellen-)Nachweise zu den Lehrinhalten frei teilbar (sharing academia) im Internet (L.O.S. – Legal Open Source).
Benachrichtigungen über TUCaN
In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass Benachrichtigungen (z.B. über den unvorhergesehenen Ausfall von Vorlesungen) über TUCaN nicht alle Studierende erreicht haben. Dies kann u.a. daran liegen, dass viele Studierende bei der Anmeldung in TUCaN ihre TU-Mailadresse hinterlegen, die evtl. nicht so häufig genutzt wird. Hier könnte eine Weiterleitung an die externe Mailadresse eingestellt werden. Zur weiteren Information verweisen wir auf folgende Seiten: http://www.info.tucan.tu-darmstadt.de/studium/anleitung/webportal/index.de.jsp und für Mail-Weiterleitung an http://www.hrz.tu-darmstadt.de/dienste/id/accountverwaltung/index.de.jsp. Wir regen an, Ihre persönlichen Maileinstellungen dahingehend zu prüfen und bei Bedarf zu ändern, damit wir Ihnen wichtige Informationen kurzfristig über TUCaN zukommen lassen können.