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Ankündigungen zum Seminar "An AI Driven World – VIII“: Grundlagen des „KI-Rechts” & KI-Innovationen in der Praxis – Zukunfts(rechts)wissenschaftliches Seminar inkl. “AI Act” (2021)“

Der Kick-Off Termin am 26.10.2023 um 09:50 Uhr findet im Raum S 422|09 statt.

Sommer(forschungs)semester 2023

Professorin Schmid wird nach Genehmigung eines Forschungssemesters ihren Weg zu Weltrecht^2 weiter „beschreiten“. Nicht vorlesungsbegleitete Klausuren im Sommersemester 2023 werden angeboten:

Prüfungsankündigung – WiSe 2022/2023

Cyberlaw & Rechtsfragen der digitalen Welt findet am Do, 16. Mär. 2023 in Raum S101/A01 statt. Einlass ist um 8:30 Uhr.

Bürger(rechts)wissenschaft – Citizen Science findet am Mo, 20. Feb. 2023 um 10:00 Uhr in Raum S103/11 statt.

Öffentliches Recht (Rechts- und Juristenmanagement) findet am Mi, 15. Feb. 2023 um 13:00 Uhr in Raum S101/A03 statt.

!!! Information zu auslaufenden Modul- und Prüfungsangeboten: Kombiklausur Rechtsfragen der digitalen Welt – Cyberlaw !!!

Folgender Text, der B.Sc. WINF PO 2011 / B.Sc WI PO 2013 betrifft, wurde vom Prüfungsamt zugrunde gelegt:

Mit Ablauf des SoSe 2022 hat die letzte Anfangskohorte des WiSe 2019/20 die Regelstudienzeit (6 Semester) des Bachelorstudienganges in den Prüfungsordnungen WINF PO 2011 und WI PO 2013 erreicht.

Bitte beachten Sie für Ihre Studienplanung, dass das Prüfungsangebot unseres Fachgebietes für das u. g. Modul ausläuft.

Letzte Prüfungsmöglichkeit des Moduls 01-44-5101- Rechtsfragen der digitalen Welt*) im SoSe 2023

*) Die in dem Modul enthaltenen Lehrveranstaltungen werden im geänderten Modulkontext fortgeführt. Insofern bestehen weitere Prüfungsmöglichkeiten als Einzelklausur nach einem Wechsel der Prüfungsordnung in PO 2020.

Falls das Modul mit dem letztmaligen Prüfungsangebot nicht abgeschlossen wird, kann das Studium in der PO 2020 fortgesetzt werden, sofern noch Prüfungsanspruch besteht. Informationen zum Wechsel finden Sie hier:

https://www.wi.tu-darmstadt.de/studium_rw/studierende/studieren_am_fb/artikel_details_wi_stud_abisz_8064.de.jsp

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.

Einladung zu CORE MODULES

Im Sommersemester 2022 werden für sämtliche Teilnehmer* der Veranstaltungen des Fachgebiets Öffentliches Recht folgende „Kernmodule“ als Einmalveranstaltungen (CORE MODULES) angeboten:

1. Cyberlaw und AI-Law Einführung & Rechercheworkshop: Alle Studierende der Veranstaltungen des Fachgebiets Öffentliches Recht sind dazu eingeladen, bei der Seminarveranstaltung „Cyberlaw und AI-Law Einführung“ am 13.05.2022, 9:50 – 14:15 Uhr in Raum S103/161 teilzunehmen.

Slides: „The (European) Artificial Intelligence (R)Evolution: Are trustworthiness, law, ethics, and robustness enough for (re)liability?“ im Rahmen einer bikontinentalen Konferenz am 20.12.2021 u.a. mit der Anhui-Universität, Volksrepublik China, Version 2: „Dig Deeper Format“ (DDF) (wird in neuem Tab geöffnet)

2. Kollaborative Lehre: Ein Vortrag von zwei ehemaligen Seminarstudierenden als Ergebnis der kollaborativen Veranstaltungen zum automatisierten und autonomen Fahren: „Das Automobil als cyberphysisches System (wird in neuem Tab geöffnet) “. Ein didaktischer DEMONSTRATOR für Legal Design.

Die Veranstaltung wird wegen „TU meet & move“ am 17.05.2022 verschoben. Der neue Termin wird am 31.05.2022 um 15:20 Uhr in Raum S103/23 stattfinden.

3. Cinematographisches Veranstaltungskonzept:Der Weg der Qiuju“ wird am 24.05.2022 um 15:20 Uhr in Raum S103/23 gezeigt. Wer diesen Film gesehen hat, versteht die Bedeutung der „Zulässigkeit“ im prozessrechtlichen Sinne und der mediatorischen wie allgemein prozessualen Durchsetzung von Recht.

4. Kollaborative Lehre: Ein Vortrag von zwei ehemaligen Seminarstudierenden als Ergebnis der kollaborativen Veranstaltungen zum automatisierten und autonomen Fliegen und zur Globalmatrix – „Eine technisch-perspektivische Bewertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu Drohnen-Einsätzen der USA im Jemen unter Verwendung der Air Base Ramstein (wird in neuem Tab geöffnet) “ findet am 25.05.2022 um 14:25 Uhr in Raum S103/23 statt.

Datum
Raum Beginn Thema Titel
Fr., 13.05.2022 S103/161 9:50 Uhr Cyberlaw und AI-Law Einführung & Rechercheworkshop Cyberlaw und AI-Law Einführung & Rechercheworkshop
Di., 31.05.2022 S103/23 15:20 Uhr Kollaborative Lehre:
Automatisiertes & Autonomes Fahren
Das Automobil als
cyberphysisches System
Di., 24.05.22 S103/23 15:20 Uhr Cinematographisches Veranstaltungskonzept Der Weg der Qiuju
Mi., 25.05.22 S103/23 14:25 Uhr Kollaborative Lehre:
Automatisiertes & autonomes Fliegen & GLOBALMATRIX
Eine technisch-perspektivische Bewertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu Drohnen-Einsätzen der USA im Jemen unter Verwendung der Air Base Ramstein

Eine neue Website – „Responsive Design“ und "Mobile First

Der Cyberlaw-Lehrstuhl qualifiziert die Veröffentlichung im Cyberspace als höchstherausfordernd. Nicht nur die Qualität und Nachhaltigkeit der Inhalte ist das Ziel, sondern auch ihre Aktualität (Time Management). Evident ist, dass es zu Fehlern kommen kann. Deswegen ergeht die Bitte, dass Suboptimalitäten/Fehler unmittelbar an die Professorin () kommuniziert werden. Dieser Beitrag zum sogenannten „Malfunction Management“ (MaMa – eigene Terminologie) wird ausdrücklich wertgeschätzt. Nur mit der „Kollaboration“ aller Universitätsangehörigen und der Audience – insbesondere der Studierenden – können Potentiale mit Chance auf höchste Effektivität und Effizienz ausgeschöpft werden. Das Motto muss sein: „Gemeinsam wachsen“. Dieser Prozess des „Schaffens“ mit der Konsequenz des „Wachsens“ verlangt auch ein Verständnis für „Change Management“. In den folgenden Jahren soll die Website weiter aus- und aufgebaut werden, um einen komfortablen – manchmal fast Realtime – Zugang zur Lehre und Forschung (und umgekehrt) zu ermöglichen. Ihr Feedback und Ihre Kritik sind essentiell dafür, dass Irrtümer nicht multipliziert und Missverständnisse nicht perpetuiert werden. In jedem Fall: Danke für Ihr Interesse!

Archivierte News

(Weihnachts-)Grüße und Wünsche für 2021
Fest steht: Der bestmöglichen Schutz vor Covid-19 und die bestmögliche Wahrung privater, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Fundamentalinteressen wird nicht mit einer staatlichen „Command & Control Strategy“ (mit Ausübung von Hoheitsrechten) bewirkt werden. Vielmehr bedarf es der Information wie der Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger*, damit wir die vorhersehbaren Herausforderungen (von der Impfung über die Infektiosität bis zur Strukturierung einer (pandemie)resilienten Gesellschaft) bestmöglich bewältigen. Die „edukatorische Öffentlichkeitsarbeit“** indischer Polizeireiter lenkt den Blick zurück auf die Erfahrungen im Strom- und Energiesparmarketing aus 1997. Bereits in diesem Kontext war klar, dass Energieeinsparung optimal nur mit den Nutzern gelingt. Gegenwärtig und in der nahen Zukunft sind wir alle darauf angewiesen, dass das wichtigste Amt in einer Demokratie – das der Bürgerinnen und Bürger- auch wahrgenommen wird. Demzufolge wünschen wir uns viel Kraft und Durchhaltevermögen, damit wir in der Zeit nach Covid-19 „The New Normal“ (TNN) gestalten und bis dahin viel Glück erleben können.

*Die Bezeichnung erschöpft sich nicht im Bürger- und Deutschenbegriff des (Verfassungs-)Rechts (Art. 116 GG).
**Siehe bereits Tabelle XII in V. Schmid, Strom- und Energiesparmarketing in ihrer Bedeutung für das Umweltrecht, Nomos Verlagsgesellschaft, 1997, S. 90.
„Wendesemester“ seit Sommer 2020 (06.04.2020 & 14.12.2020)
Gegenwart und Zukunft – unsere Mitwelt – werden durch den aktuellen Corona-Virus wie auch die Chancen künstlicher Intelligenz (inklusive „künstlicher Rationalität“ und „digitaler Transformation“) herausgefordert. In vielfacher Weise verlangt das Sommersemester 2020 Change- und Innovationsmanagement. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien folgende Agenden präsentiert – wie auch die Voraussage gewagt: Für die digitale Transformation handelt es sich um eine Zeitenwende, weil digitale Lehrangebote nicht mehr optional und Desiderata sind, sondern – so die Lehre nicht verschoben werden soll – „alternativlos“.

(1.) Inhaltliche Agenda ist die Vermittlung von Change Management- wie Rechtsvergleichungs- und Globalrechtskenntnissen um Wissen über „Postcoronaeconomics“ und (Corona-)Law aus deutsch-europäischer Perspektive zu generieren.

(2.) Personale Agenda ist die Weiterentwicklung von Lehrstuhlpersonal wie Studierenden. Konzepte des selbstgesteuerten Lernens verlangen überdurchschnittliches Engagement, gerade der Studierenden.

(3.) Mediale (Vermittlungs-)Angebote verlangen die Vertrauenswürdigkeit von Lehrenden wie Lernenden – etwa, dass Urheber- und Datenschutzrechte beim Streaming respektiert werden.

(4.) Die traditionelle FS³ (flexible, sensitive and sensible solution) Agenda des Lehrstuhls ist auch hochschulrechtlich gefragt: Das Prinzip der Chancengleichheit (auch im Verhältnis zu vergangenen Studierendengenerationen) ist auch angesichts der medialen Veränderung des Lehrangebots zu wahren. Es wird versichert: Innovations- und Veränderungsmanagement werden nicht zu einer prüfungsrechtlichen Benachteiligung der Studierenden des Sommersemesters führen.

(5.) Lehrinkubatoren und Lehrinnovation sollen kollaborativ (mit Feedback der Studierenden) verwirklicht und gelebt werden. Deswegen stellt die Professorin ihre E-Mail-Adresse für Kritik zur Verfügung: .

(6.) Der Lehrstuhl verfolgt traditionell eine Legal Open Source (L.O.S.) Strategie mit Modulgrids, Powerpoint-Präsentationen und Rechtsquellen im Internet. Für das Sommersemester 2020 werden diese Modulgrids in Realtime aufgefüllt. Demzufolge werden zu Beginn des Semesters zunächst nur die Vorlesungsankündigungen präsentiert.
Corona-Management
Das Fachgebiet Öffentliches Recht informiert sich fortlaufend über die Ausbreitung des Virus wie auch die Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen an der TU Darmstadt und in der Bundesrepublik.

Wir bitten um Verständnis, dass wir einen Live Blog über die rechtlichen Veränderungen dieser Rahmenbedingungen nicht unterhalten und uns stattdessen im Interesse der bekannten FS³ („flexible, sensible und sensitive solution“) auf einige wenige, nachhaltige Mitteilungen konzentrieren wollen. Nach der Maxime: So wenig Recht wie möglich, so viel Recht wie nötig.

Die Corona-Management-Homepage der Technischen Universität Darmstadt wird als bekannt vorausgesetzt: www.tu-darmstadt.de/coronavirus-info
Verzicht auf eine vorlesungsbegleitende Moodlepräsenz
Aus Überzeugung und Kapazitätsmanagementgründen (seit 2015) verzichtet der Lehrstuhl auf eine parallele TU-interne Moodleveröffentlichung zur uneingeschränkten Internetpräsenz der Lehrinhalte. Seit 2002 finden sich (Quellen-)Nachweise zu den Lehrinhalten frei teilbar (sharing academia) im Internet (L.O.S. – Legal Open Source).
Benachrichtigungen über TUCaN
In der Vergangenheit hat es sich gezeigt, dass Benachrichtigungen (z.B. über den unvorhergesehenen Ausfall von Vorlesungen) über TUCaN nicht alle Studierende erreicht haben. Dies kann u.a. daran liegen, dass viele Studierende bei der Anmeldung in TUCaN ihre TU-Mailadresse hinterlegen, die evtl. nicht so häufig genutzt wird. Hier könnte eine Weiterleitung an die externe Mailadresse eingestellt werden. Zur weiteren Information verweisen wir auf folgende Seiten: http://www.info.tucan.tu-darmstadt.de/studium/anleitung/webportal/index.de.jsp und für Mail-Weiterleitung an http://www.hrz.tu-darmstadt.de/dienste/id/accountverwaltung/index.de.jsp. Wir regen an, Ihre persönlichen Maileinstellungen dahingehend zu prüfen und bei Bedarf zu ändern, damit wir Ihnen wichtige Informationen kurzfristig über TUCaN zukommen lassen können.