Promotion

Eine erfolgreiche juristische Ausbildung mit Staatsexamen ist erforderlich. Schwerpunkte liegen im „Innovationsrecht“ (etwa „Datenschutzrecht 4.0“, (europäisches) Recht der künstlichen Intelligenz, Cyberlaw und Cyberscience) sowie „Legal Tech“. Kenntnisse an Europarecht und Öffentlichem Recht werden vorausgesetzt. Erwartet wird Innovationsmut, Lernwilligkeit und Offenheit gegenüber den Herausforderungen der digitalen Transformation zu Beginn des 21. Jahrhunderts.

Voraussetzung der Annahme als Doktorand/Doktorandin ist die Erfüllung der Kriterien der Allgemeinen Bestimmungen der Promotionsordnung der TU Darmstadt und der Besonderen Bestimmungen des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, nachzulesen auf der Homepage des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften.

Frau Prof. Schmid steht für individuelle Doktorandenbetreuungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen sind wie bei der Stellenausschreibung von wissenschaftlichen Mitarbeitern – aus der zitiert wird:

„Eine erfolgreiche juristische Ausbildung mit Staatsexamen ist erforderlich. Schwerpunkte der Tätigkeit liegen im „Innovationsrecht“ (etwa „Datenschutzrecht 4.0“, (europäisches) Recht der künstlichen Intelligenz, Cyberlaw und Cyberscience) sowie “Legal Tech„. Interesse an Europarecht und Öffentlichem Recht werden vorausgesetzt. Erwartet werden Teamgeist, Innovationsmut, Lernwilligkeit und Offenheit gegenüber den Herausforderungen der digitalen Transformation zu Beginn des 21. Jahrhunderts.“

Diese Forschungsthemen bauen auf Arbeiten der Vergangenheit auf, die wie folgt konturiert werden: „Das Fachgebiet verfolgt mit Juristen Dissertationsprojekte im Umwelt- und Technikrecht auf der einen und im Cyberlaw auf der anderen Seite. Cyberlaw, wie es am Fachgebiet Öffentliches Recht gelehrt und erforscht wird, ist ein Oberbegriff für Medien-, Telekommunikations-, Computer-, Internet-, Informations-, Datensicherheits- und Datenschutzrechte, die sich mit den Themen des Cyberspace und der Cyberworld befassen.“ (Fachgebiets Website bis Juni 2021).

Beispiel

Das Fachgebiet legt Wert auf eine qualitativ hochwertige und innovative Bearbeitung neuer Fragestellungen im Cyberlaw. Ein Beispiel ist die 2007 erschienene Arbeit von Dr. Ruth Schadel: „Informationsrechte und -pflichten bei Sicherheitslücken im Internet – Zum Beitrag des Rechts zur Steuerung der IT-Sicherheit im Internet“.