Frau Prof. Schmid steht für individuelle Doktorandenbetreuungen zur Verfügung. Die Voraussetzungen sind wie bei der Stellenausschreibung von wissenschaftlichen Mitarbeitern – aus der zitiert wird:
„Eine erfolgreiche juristische Ausbildung mit Staatsexamen ist erforderlich. Schwerpunkte der Tätigkeit liegen im „Innovationsrecht“ (etwa „Datenschutzrecht 4.0“, (europäisches) Recht der künstlichen Intelligenz, Cyberlaw und Cyberscience) sowie “Legal Tech„. Interesse an Europarecht und Öffentlichem Recht werden vorausgesetzt. Erwartet werden Teamgeist, Innovationsmut, Lernwilligkeit und Offenheit gegenüber den Herausforderungen der digitalen Transformation zu Beginn des 21. Jahrhunderts.“
Diese Forschungsthemen bauen auf Arbeiten der Vergangenheit auf, die wie folgt konturiert werden: „Das Fachgebiet verfolgt mit Juristen Dissertationsprojekte im Umwelt- und Technikrecht auf der einen und im Cyberlaw auf der anderen Seite. Cyberlaw, wie es am Fachgebiet Öffentliches Recht gelehrt und erforscht wird, ist ein Oberbegriff für Medien-, Telekommunikations-, Computer-, Internet-, Informations-, Datensicherheits- und Datenschutzrechte, die sich mit den Themen des Cyberspace und der Cyberworld befassen.“ (Fachgebiets Website bis Juni 2021).