Archiv (Cylaw Quiz)

Archiv (CyLaw-Quiz)

Stand: 16.04.2008
Die Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ hat das „Darmstädter Zentrum für IT-Sicherheit“ (DZI) zum 31.7.2007 als Ort im Land der Ideen ausgewählt. Das Fachgebiet Öffentliches Recht (FÖR) ist Mitglied des DZI und beteiligte sich an einem interaktiven Demo-Park mit dem CyLaw-Quiz: „Das kleine 1X1 des IT-Sicherheitsrechts“.
Dieses CyLaw-Quiz soll nach der Überzeugung von FÖR die rechtliche Grundlagen der Diskussion um IT-Sicherheit zusammenfassen. Selbst das Angebot eines „kleinen 1 x1“ erregte bei den Absolventen des CyLaw Quiz Diskussionen. Etwa war bei Frage 1 umstritten, ob die „Verfügbarkeit“ ein IT-Sicherheitsziel sei. Eine Meinung verneinte dies („Für kryptographische Verfahren benötige ich nicht die Verfügbarkeit.“), während eine zweite Meinung dies bejahte („ Ein Flugzeug, das nicht über die Verfügbarkeit von Daten und Rechnern verfügt, stürzt ab.“). Auch die FÖR-Auffassung, dass das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ ein IT-Sicherheitsziel sein müsse, erregte Widerspruch. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung oder Privacy seien Zwecke der IT-Sicherheit, nicht aber definitionsgemäße Ziele. Diese Kritik am CyLaw-Quiz ist nach der Auffassung von FÖR genauso selbstverständlich wie förderlich. Gemeinsame Überzeugung aller Quiz-Teilnehmer war es nämlich, dass genau über diese Themen – vielleicht differenzierter – diskutiert werden müsse. Und hier sollte auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einen integrativen Platz in der IT-Sicherheitsdefinition finden. IT-Sicherheit verlangt auch eine Differenzierung nach der Qualität der Informationstechnik (etwa push oder pull Verfahren) wie der Qualität der zu schützenden Daten. Wenn es etwa um sensitive Daten (§ 3 Abs.9 BDSG) geht, dann müssen diese besonders qualitätsvoll geschützt werden. Insoweit muss – nicht nur nach FÖR-Auffassung – auch eine Bewertung der Betroffenheit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in die Konzeption von IT-Sicherheitsstrategien eingehen. Selbstverständlich – und das zeigen die Diskussionen bereits am 31.07.2007 – ist auch dieses CyLaw-Quiz weiterentwicklungsfähig. Wir freuen uns deswegen über Ihre Kritik oder Anregungen unter .
Evolution
Durch die Entscheidung des BVerfG vom 27.Februar 2008 (Az.: 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07) haben sich die Antworten zu den Fragen 1 und 4 grundlegend verändert.