CyLaw-Report XXI: „Verdeckte Online-Durchsuchungen – zur IT-(Un)Sicherheit in Deutschland“

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.02.2008 – 1 BvR 370/07

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist für die FÖR-CyLaw-Report- Perspektive aus drei Gründen von grundlegender Bedeutung: Zum ersten (1) kreiert das BVerfG eine weitere Ausprägung des „Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit“ (Art. 2 Abs. 1 GG) für den Bereich der Informationstechnologie. Zum zweiten (2) verzichtet das BVerfG auf das verfassungsrechtliche Erfordernis „absoluter IT-Sicherheit“. Die Existenz und staatliche Kenntnis von Sicherheitslücken sowie die (Aus-)Nutzung dieser ITSicherheitslücken zum Schutz von Rechtfertigungsrechtsgütern wird verfassungsrechtlich legitimiert. Zum dritten (3) könnte das BVerfG mit dem Recht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ ein „sonstiges Recht“ (§ 823 Abs. 1 BGB) konkretisiert haben, das neue Perspektiven für die Haftung für IT-Unsicherheit eröffnet. Diese Verantwortung für IT-Unsicherheit könnte die betroffenen Marktteilnehmer (Nutzer, Produzenten, Handel, Intermediäre (wie Provider)) proaktiv zu Investitionen in ITSicherheit motivieren.
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