CYBERLEXONOMICS

Essentialia zu „CYBERLEXONOMICS“

CYBERLEXECONOMICS ist seit 2014 die Einladung zu multi- und transdisziplinärer Forschung über die Suche nach Wahrheit („Quest of Truth“) in Cyberspace und REALWORLD. Die Seite ist in deutscher Sprache konfiguriert - aber in einer „AI-driven world“ für andere Sprachen und Rechtssysteme erfassbar wie vielleicht einem Update zugänglich. Die deutsch-europäische Herkunftsperspektive erklärt auch die Abwandlung des Englischen „Quest for Truth“ durch „Quest of Truth“. CYBERLEXONOMICS wird seit 2022 in das WELTRECHT^2-projekt integriert, das erstmals auf dem World Congress of Constitutional Law (Transformations) im Dezember 2022 in Süd Afrika vorgestellt wurde [“Multidisciplinary Constitutional Law Scholarship from Germany and the EU”].

(HER)STORY

Vor allem die Arbeit als Fachgebietsleiterin (Fachgebiet Öffentliches Recht à FÖR) an der Technischen Universität Darmstadt an einem wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereich seit 2002 dokumentiert den Erkenntnisfortschritt wie die Methodik einer „(R)Evolutions(rechts)wissenschaftlerin“. Deswegen sind im Untermenü von CYBERLEXONOMICS die FÖR-Archiv-Seiten bis 11/2023 interaktiv zugänglich. Es handelt sich um „History Recorded“ - und nicht im Nachgang um „History Delivered“.

Seit 2010 verwendet Viola Schmid männliche Sprache mit einer Erklärung (zuletzt): „Die Verwendung männlicher Sprache erfolgt im Interesse von Klarheit, Kürze und Einfachheit (KKE-Formel). Eine Negation der Existenz weiblicher Kompetenz ist damit nicht verbunden - vielmehr die Bitte, das grammatische Maskulinum nicht auf das biologische Geschlecht zu reduzieren.“ (Wahrgenommen auch von Schulze-Fielitz, Die Wissenschaftskultur der Staatsrechtslehrer 2022, S. 192, Fn. 1302). Diese Tradition transsprachlicher Sensibilität gründet sich auf ihre eigene Geschichte - sie ist die zehnte Staatsrechtslehrerin im deutschsprachigen Raum und fühlt sich berechtigt (Art. 5 Abs. 3 GG) eigene Formulierungen zu wählen. Von vermeintlich wie sogenannten geschlechter“gerechten“ Formulierungen hat sie auch deswegen traditionell abgesehen - ohne sich aktuellen Vorgaben anschließen zu wollen. Derzeit (Juni 2024) wird im Rahmen des Kapazitätsmanagements folgende Voreinschätzung geteilt: Die authentische Quelle des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur ist nicht verfügbar. Eine Medienberichterstattung informiert: „Das Verbot von Gendersonderzeichen an hessischen Hochschulen gilt nur für die Kommunikation in der Verwaltung. Das hat das Wissenschaftsministerium beschlossen.“, Hessenschau, 06.05.2024, Landesregierung beschränkt Genderverbot an Unis in Hessen auf Verwaltung | hessenschau.de | Politik. Im Übrigen sind Dienstanweisungen an Lehrer bei der Korrektur von Abiturprüfungen bekannt geworden.

LAWCONE

Der LAWCONE der temporalen Technikrechtsvergleichung verdeutlicht den „Pedigree-Ansatz“ des Erfahrungskapitals menschlicher Intelligenz mit einer zunehmend technikbasierten Welt. Aus deutsch-europäischer Perspektive wird eine Untergliederung in TRADITIONAL LAW bis 2000, CYBERLAW bis 2020 und AILAW ab 2020 vorgeschlagen.

Zur Grundlage und Genese von „CYBERLEXONOMICS“

CYBERLEXONOMICS kennt in ihrer Timeline drei Milestones:
  • - Die erste Edition 2014 bestehend aus einem „documentum nolens volens eo tempore publicatum“ (siehe unten).
  • - Die zweite Edition 2021 ist die Archivierung der Website des Fachgebiets Öffentliches Recht an der Technischen Universität Darmstadt, die als Legal Open Source Projekt die Studierenden und die Professorin und die Mitarbeiter bei der rechtswissenschaftlichen Besiedelung des „Neulands“ (Internet - Phoenix: „Pressekonferenz Barack Obama und Angela Merkel - VOR ORT 19.06.2013“, Video auf YouTube hochgeladen am 19.06.2013 (11.08.2023).) unterstütze.
  • - Die dritte Edition 2024 beinhaltet die Archivierung der Website des Fachgebiets Öffentliches Recht an der Technischen Universität Darmstadt, die als Legal Open Source Projekt inzwischen die Agenda „WELTRECHT^2“ mit Substanz versieht.
Überzeugung von Viola Schmid ist es, dass ihre Cyberspaceveröffentlichungen versioniert und archiviert werden sollen. Die Wertigkeit des Internets als Publikationsmedium - fast überall und allzeitig für in der Vergangenheit unbekannt viele Menschen und Maschinen abrufbar - rechtfertigt wie verlangt diese HERSTORY. Hinzukommt, dass in einer „AI-driven world“ neue künstliche Übersetzungsmediatoren unbekannten Audiences den Zugang ermöglichen. Mit diesem Bekenntnis zur Wertigkeit authentischer wie autorisierter Cyberspaceveröffentlichungen geht auch die Verpflichtung zu Malfunction Management (MaMa) (Schmid zu § 55a und § 173 VwGO in: Sodan/Ziekow (Hrsg.), Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Auflage 2014, § 55a Rn. 26, 38, 39, 64, 87,121; § 173 Rn. 19 Fn. 44) einher. Demzufolge sind Fehler und Suboptimalitäten zu adressieren und - im Rahmen des Kompetenz- und Kapazitätsmanagements - ist eine Verbesserung/Wiedergutmachung anzustreben. Deshalb wird Kritik und Feedback besonders wertgeschätzt unter diskurs(at)cyberlexonomics.de